Garage planen: Tipps und Hinweise
Ein vollständiger Leitfaden mit Typologien, Normen und Modellen, die Sie zur Planung Ihrer Garage, downloaden und nutzen können
In diesem praktischen Leitfaden werden wir sehen, wie man bei der Planung einer Garage korrekt vorgeht, wobei alle technischen und theoretischen Aspekte berücksichtigt werden.
Es wird Ihnen auch ein komplettes Beispiel zur Verfügung gestellt, das mit einer professionellen Software für Ingenieure und Architekten erstellt wurde, in der wir Tiefgaragen und oberirdische Garagen-Beispiele (einzeln und allgemein) betrachten werden, wobei wir die Mindestmaße, sowohl die empfohlenen Maße analysieren sowie andere Elemente, die zusätzlich zu bestimmten Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen sind.
Um den Anweisungen in diesem Artikel zu folgen, empfehlen wir Ihnen, die Dateien mit den Projekten sofort zu downloaden. Sie können auch Änderungen an den heruntergeladenen Dateien vornehmen und Ihre Garage zu planen!

Innenansicht einer Garagebox in einer Tiefgarage – mit Edificius realisiert
Garagentypen: Definition und Klassifizierung
Mit Garage (oder Stellplätze) verstehen wir im Allgemeinen einen Raum oder ein Gebäude, in dem eines oder mehrere Fahrzeuge untergebracht werden können.
Daher sind es überdachte Bereiche, die ausschließlich für die Unterbringung, Parken und Manövrieren der Kraftfahrzeuge bestimmt sind. Bei zwei offenen Seiten, können diese nicht als Garage identifiziert werden.
Die Garage ist gemäß den Bau-Eigenschaften wie folgt klassifiziert:
je nach Verwendungszweck des Gebäudes
- isoliert, in Gebäuden, die ausschließlich für diese Zwecke und gegebenenfalls in anliegenden Gebäuden die für andere Zwecke bestimmt sind, jedoch strukturell und funktional von diesen getrennt;
- gemischt, alle anderen Typologien.
je nach Lage und gemäß dem Baugrund
- unterirdisch, wobei die Parkebene auf einer niedrigeren Ebene, gemäß der Referenzebene liegt;
- oberirdisch, wobei die Parkebene in einer Höhe, die nicht unter der Bezugsebene liegt.
Normalerweise sind als offene Garagen diejenigen bezeichnet, die unmittelbar ins Freie führende unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände haben. Offene Mittel- und Großgaragen haben diese Öffnungen mindestens in gegenüberliegenden Umfassungswänden, die nicht mehr als 70 m voneinander entfernt sind. Stellplätze mit Schutzdächern (Carports) gelten als offene Garagen. Oberirdische Garagen sind Garagen, deren Fußboden im Mittel nicht mehr als 1,50 m unter oder mindestens an einer Seite in Höhe oder über der Geländeoberfläche liegt.
Betriebseigenschaften und Verwaltung
- überwacht, d.h. sie ist mit automatischen Feuerleitsystemen ausgestattet, oder zumindest während der Öffnungszeiten über kontinuierlichen Überwachungssystemen kontrolliert;
- unbeaufsichtigt, alle anderen.
Organisation der Innenräume
- mit Boxen;
- mit Freiräumen.

Grundriss einer Tiefgarage – mit Edificius realisiert
Garagenmodelle zum Downloaden und als Inspiration für Ihre Projekte
Mit der Software Edificius für die Architekturplanung wurden zwei Projekte erstellt:
- eine Tiefgarage mit 16 Einzelstellplätzen, von denen einer für Menschen mit Behinderungen bestimmt ist;
- eine oberirdische Garage.
Sie können Ihr eigenes Garagenprojekt erstellen, indem Sie das gesamte Potenzial einer Gebäudeplanungssoftware voll ausschöpfen. Laden Sie die Garagenmodelle herunter, öffnen Sie diese kostenlos mit der Testversion von Edificius und starten Sie jetzt Ihr Projekt.

Rendering einer oberirdischen Garage – mit Edificius realisiert
Garagenprojekt: Verordnungen
Für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen gelten die Garagenverordnungen (GarVO, GaVO oder GaStellV) der deutschen Länder.
Im Einzelnen ist unter anderem folgendes geregelt:
- die Mindestbreite und Mindestkurvenradius von Zu- und Abfahrten;
- die maximale Steigung und die Mindestbreite von Rampen;
- die Mindestlänge und -breite von Stellplätzen und die Mindestbreite von Fahrgassen;
- die Mindesthöhe;
- die Brandschutzeigenschaften (Wände, Decken, Stützen und Dächer).
In den meisten Bundesländer wurde von der ARGEBAU die Mustergaragen-Verordnung übernommen oder es wird darauf verwiesen. Diesbezüglich sollten immer die regionalen Verordnungen kontrolliert und berücksichtigt werden.
Als Beispiel wurde die Garagenverordnung des Freistaats Bayern verwendet. Diese Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) wurde am 30. November 1993 (GVBI S. 910, BayRS 2132-1-4-B) verfasst und zuletzt durch die § 3 der Verordnung vom 7. August 2018 (GVBI. S. 694) geändert. Hier kann die Garagenverordnung (BayGaV) heruntergeladen werden.

Grundriss einer Garagenbox für Menschen mit Behinderungen – Mit Edificius realisiert
In der Garagenverordnung Bayern wird generell in drei Kategorien unterschieden.
Garagen mit einer Nutzfläche von:
- bis 100m² sind Kleingaragen;
- über 100m² und bis 1000m² sind Mittelgaragen;
- über 1000m² sind Großgaragen.
In Bayern bestehen für Mittel- und Großgaragen verhältnismäßig strenge Vorgaben der Baustoffen, dessen Brandverhalten und Feuerwiderstandsklasse. Bei Kleingaragen sind gewisse Ausnahmen erlaubt sofern diese allein der Garagennutzung dienen. Zu Großgaragen gelten auch automatische Garagen mit mehr als 50 Stellplätzen.
Die Zahl der notwendigen Stellplätze wird je nach Anlage bemessen und im Art. 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 der BayBO festgelegt. Ist eine Nutzung nicht in der Anlage aufgeführt, ist die Zahl der notwendigen Stellplätze in Anlehnung an eine oder mehrere vergleichbare Nutzungen zu ermitteln.
Jede Mittel- und Großgarage muss in jedem Geschoß mindestens zwei möglichst entgegengesetzt liegende Ausgänge haben, die unmittelbar ins Freie oder in Treppenräume bzw. Treppen führen.
Bei oberirdischen Mittel- und Großgaragen, deren Einstellplätze durchschnittlich nicht mehr als 3 m über der Geländeoberfläche liegen, sind Treppenräume für notwendige Treppen nicht erforderlich.
Die Rettungswege müssen auch dann erreicht werden können, wenn Tore zwischen Rauchabschnitten geschlossen sind.
Zusätzlich müssen geschlossene Großgaragen über Brandmeldeanlagen verfügen. Geschlossene Mittelgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn diese in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind. Jedes Auslösen automatischer Feuerlöschanlagen ist über eine Brandmeldeanlage anzuzeigen.
Für geschlossene Großgaragen können im Einzelfall von den Brandschutzdienststellen Feuerwehrpläne gefordert werden.
Zu- und Abfahrten sowie Rettungswege sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verkehrssicher und frei zu halten; das gilt auch bei Eis- und Schneeglätte.
In Mittel- und Großgaragen muss die allgemeine elektrische Beleuchtung nach § 13 Abs. 1 während der Benutzungszeit eine Beleuchtungsstärke von mindestens 20 Lux betragen, während der Betriebszeit ständig mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux eingeschaltet sein muss, soweit nicht Tageslicht mit einer entsprechenden Beleuchtungsstärke vorhanden ist. Dabei dürfen Lüftungsöffnungen und -schächte nicht verschlossen oder zugestellt werden.
Maschinelle Lüftungsanlagen und CO-Warnanlagen müssen so gewartet werden, dass diese ständig betriebsbereit sind. Maschinelle Abluftanlagen müssen so betrieben werden, dass der CO-Halbstundenmittelwert nicht mehr als 100 ppm beträgt (§ 14 Abs. 4).
In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen gelagert werden. In Kleingaragen beispielsweise dürfen bis zu 200l Dieselkraftstoff und bis zu 20l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Garagenmaße und nützliche Tipps für die Planung
Obwohl die Abmessungen von Garage nicht genormt sind, wird empfohlen immer Maße zu verwenden, die größer oder gleich wie die vorgeschlagenen Mindestmaßen sind.
Wie wir bereits im Artikel “Ein Parkplaztprojekt im DWG-Format: Typologien, Beispiele und 3D-BIM Architekturprojekte” vertieft haben, betragen die Mindestabmessungen eines Parkhauseses mit Parkplätzen 2,50 m x 5,00 m für eine Standardbox und 3,20 m x 5 m für eine Box für Personen mit eingeschränkter Mobilität (Parameter, die je nach den verschiedenen nationalen Vorschriften leicht variieren).
Zusätzlich zur Fahrzeuggröße, sollte ein Mindestabstand von 20 cm von der rechten Wand berücksichtigt werden. Der Abstand der linken Seite des Fahrzeugs (wo sich die Tür öffnet) sollte von der Wand 70 cm ca. betragen.
Die lichte Höhe einer Garage sollte mindestens 2,40 Meter betragen.
Für die Öffnung betragen die vorgesehenen Maßen, von mindestens 2,40 Meter (Breite) x 2,20 Meter (Höhe).
In einem Garagenprojekt sollten auch weitere Elemente berücksichtigt werden wie:
- Wände aus abwaschbaren Materialien
- Betonboden oder ölbeständige Tonfliesen
- eine Lichtquelle
- in unterirdischen Garagen, einen rutschfesten Rampen-Bodenbelag
- vor der Garage eine steife Oberfläche zum Ein- und Aussteigen
- einen Platz für die Lagerung von Winterreifen und Autozubehör
- einen Platz für die Aufbewahrung anderer Gegenstände wie Skier, Fahrräder, Gepäckträger, Arbeits- und Gartengeräte usw.
- Installation eines automatischen Öffnungssystems mit Fernbedienung.

Grundriss Einzelmodul-Garagenprojekt – Mit Edificius realisiert